Abmahnung! Dieses Wort fürchtet jeder Webseitenbetreiber und Blogger seit langem. Jetzt hat es mich erwischt. Ich habe von Foto Community Seite pixelio.de ein Foto eines Herrn Kirchhoff runter geladen und in diesem Weblog verwendet. [Änderung 15.09.2010] Als ich dieses Foto einst in mein Blog stellte, setzte ich wie von pixelio.de in den damals gültigen Nutzungsbedingungen gefordert einen Link im Impressum. [Änderung Ende]

Allerdings habe ich – wie es auf vielen Seiten üblich ist – den Bildnachweis mit Namen des Fotografen und Link auf pixelio nicht unter das Bild, sondern ins Impressum gesetzt. Die Tatsache, dass der Bildnachweis nicht unter dem Bild oder am Ende des Beitrags steht, soll mich nun 936,69 EUR kosten (390 EUR für den Fotografen und 546,69 EUR für den Anwalt).

Ich tat dies nicht nur, weil das viele so machen, sondern weil die alten Nutzungsbedingungen von pixelio.de, die für mich zum Zeitpuntk des Downloads dieses Bildes im Jahre 2007 galten, eindeutig nicht die Nennung des Namens, sonder nur die Nennung von pixelio.de als Bildquelle an irgendeiner Stelle forderten. Diese Nennung hatte ich im Impressum gemacht.

$2: Nutzungsbedingungen für Downloader
Der Downloader ist verpflichtet bei Verwendung von Bildern von Pixelio.de, Pixelio.de als Bildquelle anzugeben.

Später, als sich die Nutzungsbedingungen änderten, habe ich einfach sogar den Namen des Urhebers hinzugefügt und war im Glauben, dass dies reicht.

[Änderung 15.09.2010] Leider war dieser Link im Impressum aufgrund eines Server- und Datenbankumzugs offenbar zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Urheber, Herrn Kirchhoff, am 21.12.2009 verschwunden, weshalb er mich abgemahnt hat. Er forderte allerdings auch in der Abmahnung, dass sein Name und der Link zu pixelio unter das Foto gehören, weshalb die Gesamtsumme der Abmahnung aufgrund eines Schadensersatzanspruchs saftige 936,69 EUR (390 EUR für den Fotografen und 546,69 EUR für den Anwalt) betragen.

Auch wenn sich am 21.12.2009 kein Link im Impressum befand, so kann ich aufgrund der für mich geltenden alten Nutzungsbedingungen nicht dafür abgemahnt werden, dass sich unter dem Foto kein Namen und Link befand.[Änderung Ende]

Ich muss zugeben, dass diese Forderung ziemlich übertrieben ist. Was in aller Welt treibt einen Fotografen, der ein Foto zur allgemeinen Nutzung in eine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos stellt dazu, nur aufgrund der Tatsache, dass sein Name an der falschen Stelle erwähnt wird, eine Abmahnung zu erteilen? Böse Menschen könnte dahinter eine Absicht vermuten. Das tue ich aber nicht.

Die allermeisten Fotografen sind mit einer Nennung im Impressum zufrieden, obwohl pixelio in der neuen Fassung eindeutig den Namen des Urhebers unter dem Bild oder am Ende der Seite fordert. Ein Beispiel ist Rolf von Melis (http://www.pixelio.de/details.php?image_id=213151). Herr Kirchhoff kann sich hier ruhig ein Beispiel dran nehmen.

Wie dem auch sei, ich finde eine solche Vorgehensweise seitens des Fotografen und der Anwaltskanzlei aus Berlin nicht ok. Wie denkt Ihr darüber?

Bild: qimono/ pixabay / CC0 Creative Commons