1.000 Euro für falsch platzierten Bildnachweis

Abmahnung! Dieses Wort fürchtet jeder Webseitenbetreiber und Blogger seit langem. Jetzt hat es mich erwischt. Ich habe von Foto Community Seite pixelio.de ein Foto eines Herrn Kirchhoff runter geladen und in diesem Weblog verwendet. [Änderung 15.09.2010] Als ich dieses Foto einst in mein Blog stellte, setzte ich wie von pixelio.de in den damals gültigen Nutzungsbedingungen gefordert einen Link im Impressum. [Änderung Ende]

Allerdings habe ich – wie es auf vielen Seiten üblich ist – den Bildnachweis mit Namen des Fotografen und Link auf pixelio nicht unter das Bild, sondern ins Impressum gesetzt. Die Tatsache, dass der Bildnachweis nicht unter dem Bild oder am Ende des Beitrags steht, soll mich nun 936,69 EUR kosten (390 EUR für den Fotografen und 546,69 EUR für den Anwalt).

Ich tat dies nicht nur, weil das viele so machen, sondern weil die alten Nutzungsbedingungen von pixelio.de, die für mich zum Zeitpuntk des Downloads dieses Bildes im Jahre 2007 galten, eindeutig nicht die Nennung des Namens, sonder nur die Nennung von pixelio.de als Bildquelle an irgendeiner Stelle forderten. Diese Nennung hatte ich im Impressum gemacht.

$2: Nutzungsbedingungen für Downloader
Der Downloader ist verpflichtet bei Verwendung von Bildern von Pixelio.de, Pixelio.de als Bildquelle anzugeben.

Später, als sich die Nutzungsbedingungen änderten, habe ich einfach sogar den Namen des Urhebers hinzugefügt und war im Glauben, dass dies reicht.

[Änderung 15.09.2010] Leider war dieser Link im Impressum aufgrund eines Server- und Datenbankumzugs offenbar zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Urheber, Herrn Kirchhoff, am 21.12.2009 verschwunden, weshalb er mich abgemahnt hat. Er forderte allerdings auch in der Abmahnung, dass sein Name und der Link zu pixelio unter das Foto gehören, weshalb die Gesamtsumme der Abmahnung aufgrund eines Schadensersatzanspruchs saftige 936,69 EUR (390 EUR für den Fotografen und 546,69 EUR für den Anwalt) betragen.

Auch wenn sich am 21.12.2009 kein Link im Impressum befand, so kann ich aufgrund der für mich geltenden alten Nutzungsbedingungen nicht dafür abgemahnt werden, dass sich unter dem Foto kein Namen und Link befand.[Änderung Ende]

Ich muss zugeben, dass diese Forderung ziemlich übertrieben ist. Was in aller Welt treibt einen Fotografen, der ein Foto zur allgemeinen Nutzung in eine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos stellt dazu, nur aufgrund der Tatsache, dass sein Name an der falschen Stelle erwähnt wird, eine Abmahnung zu erteilen? Böse Menschen könnte dahinter eine Absicht vermuten. Das tue ich aber nicht.

Die allermeisten Fotografen sind mit einer Nennung im Impressum zufrieden, obwohl pixelio in der neuen Fassung eindeutig den Namen des Urhebers unter dem Bild oder am Ende der Seite fordert. Ein Beispiel ist Rolf von Melis (http://www.pixelio.de/details.php?image_id=213151). Herr Kirchhoff kann sich hier ruhig ein Beispiel dran nehmen.

Wie dem auch sei, ich finde eine solche Vorgehensweise seitens des Fotografen und der Anwaltskanzlei aus Berlin nicht ok. Wie denkt Ihr darüber?

Bild: qimono/ pixabay / CC0 Creative Commons

28 thoughts on “1.000 Euro für falsch platzierten Bildnachweis

  1. Hallo,
    ich kann die Einzelheiten nicht beurteilen. Leider bin ich aber gerade in ähnlicher Weise betroffen, wenn auch anders herum, sprich jemand hat die Inhalte meiner Webseite kopiert und daraus ein eigenes Seminarangebot gemacht, allerdings ohne auch nur einen eigenen Vers bzw. Silbe hinzu zu fügen. Ich meine, so etwas sollte dem Kopisten doch klar sein, dass das Ärger gibt.

    Bei einem Fotonachweis darauf zu beharren, an der ein oder anderen Stelle den richtigen Namen zu erwähnen….. Ich habe mich so beholfen, dass ich nur eigene Fotos verwende. Da sollte das Problem nicht entstehen, aber wer weiß…?

    In jedem Fall viel Erfolg.

    Grüße

    Harald Weber

  2. Da hat meiner Meinung nach schon jemand die Kanonen für einen Spatzen hervorgezaubert. Andererseits weiß man nicht, wie viele Emails der Herr Kirchhoff in einer solchen Sache (nicht in dieser) schon geschrieben hat und ob er es nicht einfach Leid war, dass die Nutzungsbedingungen permanent missachtet werden.
    Für Fotografen ist es eben schon wichtig, dass das Bild auf den ersten Blick ihnen zugeschrieben wird und keine Urheberrecherche in einem Impressum oder wo auch immer notwendig ist.

  3. Wenn es so in der Lizenz steht, dann ist das auch korrekt. Der Vorteil des Nutzers liegt schon alleine in der kostenlosen Nutzung des Bildes. Da ist eine vollständige Einhaltung der Lizenzvereinbarung das mindeste. Es ist und bleibt ein Vertrag – auch wenn der ein oder andere Fotograf das nicht so genau nimmt mit dem Credit. Fotos kosten eben doch Geld.

  4. Ja, die Abmahnerei im Internet ist eine Jauchegrube.

    Trotzdem, als Blogger und Fotograf muss ich sagen „recht so“. Credits gehören nicht meilenweit entfernt ins Impressum, sondern immer direkt zum Bild. Wer ein (Fremd)Bild benutzt um seinen Blogpost aufzuhübschen oder zu illustrieren, der sollte die Credits der Fairness halber an eben der gleichen Stelle haben.

    Ich schließe mich Bastian Ehl an: der Fotograf bietet hier eine kostenfreie Lizenz an, die Einhaltung der Bedingungen unter denen diese Lizenz erteilt wurde ist zwingend.
    Vernünftig wäre es vom Fotografen allerdings gewesen vor der Abmahnung eine (kostengünstigere) Nachlizenzierung anzubieten.

    Ein Versehen würde ich hier persönlich nicht gelten lassen. Credits im Impressum zu verstecken halte ich für eine (verbreitete) Unsitte, die eben rechtlich sehr angreifbar ist.
    Das nachträgliche verändern von Lizenzierungsbedingungen hat allerdings auch ein „Geschmäckle“. Trotzdem sollte Bloggern mittlerweile klar sein das „Augenmaß“, „macht jeder so“, „hab ich früher mal nachgeschaut“ über kurz oder lang ein Rezept für Ärger sind.

  5. Yup, ich biete bei ähnlich gelagerten Fällen immer erst eine Nachlizenzierung an. Erst danach geht es zum Anwalt. Und hier hat hoffentlich auch mal wieder jemand gelernt, dass Fotografie einen Wert hat.

  6. Keine Frage, der Fotograf ist im Recht und ich kann ihn verstehen, wenn er auf der Nennung seines Namens am Bild besteht. Tue ich auch.

    Allerdings handhabe ich das in solchen Fällen anders: ich schreibe den Rechteverletzer zunächst an und weise ihn auf die entsprechende Rechtsverletzung hin. Handelt es sich um eine private Webseite ohne Gewinnabsicht und der Betreiber zeigt sich einsichtig ist das Ding für mich gegessen. Handelt es sich um eine kommerzielle Webseite füge ich dem Anschreiben eine Rechnung in angemessener Höhe nach MFM bei. Wird die Rechnung beglichen ist das Thema dann auch hier durch.

    Mein Anwalt bekommt erst dann Arbeit, wenn sich die betreffenden Personen uneinsichtig zeigen.

  7. Sie nehmen die Abmahnung hin, weil sie genau wissen das der Fotograf in Recht ist!

    Sie nutzen ein Bild ohne dafür bezahlen zu müssen, und entziehen dem Fotografen den einzigen Nutzen den er aus der kostenlosen Verfügungstellung hat – für sich zu „werben“!

    Es gibt eine Floskel die ich mir schon als Kind hinter die Ohren schreiben musste und die Sie sich vielleicht auch zu Eigen machen sollten:

    Unwissendheit schützt vor Strafe nicht!!!

    In diesem Fall dürfte ein Blick ins Urheberrechtsgesetz (UrhG) Abhilfe schaffen!

    Beste Grüße, Jens Petersen

  8. Mich bestätigt das wieder in meiner Ansicht, dass man von sogenannten „Lizenzfreien“ Bildern die Finger lassen sollte, wenn man nicht ganz genau weiß, was man da tut.

    Denn wenn der Rechteinhaber des „Lizenzfreien Bildes“ seine Bedingungen ändert, steht man immer doof da, wenn man nicht nachweisen kann, dass man es ohne Lizenz nutzen durfte.

    Es ist eh nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Fotografen merken, dass, wenn sie ihre Lizenzfreien Bilder nachträglich kostenpflichtig machen, sie dafür dicke Abmahnungen verschicken können, weil die Leute, die ihre Bilder nutzen, ja nicht nachweisen können, dass sie sie lizenzfrei nutzen dürfen.

    Und an die, die Lizenzfreie Bilder nutzen wollen: schreibt den Urheber an, und lasst ihn euch die Lizenzfreiheit bestätigen, damit ihr später nachweisen könnt, dass ihr das wirklich nutzen dürft (wobei hier vermutlich einige Urheber angepisst reagieren, sie haben doch drangeschrieben, dass man das Lizenzfrei nutzen darf – wenig wissend, dass das rechtlich nichts zu sagen hat).

  9. Hallo Frank!

    Ich finde die Vorgehensweise von diesem Typen – d.h. Fotos kostenlos anzubieten und dann durch Abmahnen abzuzocken – einfach nur eine riesengroße Frechheit. Ich hoffe dass er im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit demnächst bald kräftig auf die Schnauze fällt.

  10. Lieber Herr Baermann,

    ich bin selbst Fotograf und weise jeden, der meine Bilder nutzt, auf die getroffenen Vereinbarungen hin und erwarte auch, daß das respektiert wird. Ich denke, Sie stimmen dem zu. Eine, wie ich in diesem Fall finde, unverhältnismässige Abmahnung verstößt vehement gegen mein Empfinden von Kundenservice und Kundennähe sowie auch gegen mein Empfinden allgemeiner Höflichkeit im Umgang miteinander.
    Ich finde, ein persönliches Gespräch geht in jedem Fall jeder Maßnahme voran, somit kann man erst einmal den Sachverhalt und die Hintergründe klären und auch den Nutzungs- und Urheberrechtsverhalt höflich und klar erläutern. Zeigt sich einer der Gesprächspartner uneinsichtig, kann man ja den nächsten Schritt gehen…
    Mein Vater pflegte zu sagen: „Man sagt nicht gleich ’scheeler Hund!‘ sondern: ‚der Mann sieht nicht gut‘.
    Auf diese Weise kämen wir alle besser miteinander klar, könnten Uneinsichtige immer noch ahnden, würden aber nicht gleich denen, die sich eines Versehens/ Fehlers schuldig macht, ggf. ihr letztes Hemd ausziehen. Wir alle machen Fehler – auch Fotografen – und sind dankbar, wenn der Betroffene Gnade vor Recht ergehen lässt.

    Ich hoffe, die Angelegenheit hat sich in beiderseitigem Einvernehmen klären lassen.

    Mit liebem Gruß,

    A. Breitenbach

  11. So ganz kann ich die Diskussion nicht verstehen. Gültig sind die Nutzungsbedingungen die zum Zeitpunkt des Download bestehen und nicht die, die später geändert werden. Ab August 2008 erhält der Lizensgeber einen zeitgenauen Nachweis der Downloads. Also woran liegt es nun. An der Unmöglichkeit des Nachweises des Downloaddatums oder am Nichtwollen.
    Würde mich wirklich interessieren.
    mit Freundlichen Grüßen
    Karl-Heinz

  12. Hallo Her Bärmann,

    Tipp: Melden Sie die Abmahnung doch dem Händlerbund weiter. Der Händlerbund ist eine Rechtsvertretung für Online-Händler. Er sammelt Abmahnungen in einer Datenbank, um mögliche Massenabmahnungen gerichtlich leichter nachweisen zu können. Ich gehe davon aus, dass Ihr Gegenüber in dem Rechtstreit einfach nur sein Recht verfolgt, dass ihm aus seiner Urheberschaft des Fotos legitim zusteht. Sollten die Abmahnungen aber – wider Erwarten – ein „Hobby“ Ihres Streitpartners sein, so sind evtl. schon mehrere Abmahnungen von Ihm dort gemeldet.

    Nachzulesen unter: http://www.haendlerbund.de/index.php?option=com_content&view=article&id=161&Itemid=127

    Grüße,

    Norbert

  13. War es auch das Bild „vor dem Seminar“ mit der „Stuhlreihe“?

    Mein Kunde hat auch die Bekanntschaft mit dem Herrn Kirchhoff, bzw. mit der Kanzlei gemacht, die seinen Fall vertritt:
    BGKW Rechtanwälte in Berlin – http://www.bgkw-law.de/

    Die geben sich sehr aggressiv aber auch entgegenkommend, wenn man ein Kompromissangebot abgibt. Allerdings sollte man keine Frist auch nur einen Tag versäumen …

    Um einen Massenabmahner handelt es sich in dem Fall wohl nicht, denn man findet das Bild noch auf genügend Webseiten, die alle eine eigene Interpretation von Quellenangaben haben, z.B. nur im img-alt-Tag etc.

    Ich hab die, die ich gefunden habe mal angeschrieben und darauf hingewiesen, dass sich die Nutzungsbedingungen evtl. geändert haben, seitdem sie das Bild von Pixelio heruntergeladen haben.

    Als Fazit und „Key-Learning“ kann man allen Lesern hier weitergeben, dass auch bei kostenlosen Bildern die Quelle peinlichst genau und schriftlich dokumentiert werden sollte, z.B. per Screenshot und festhalten der Lizenzen zum jeweiligen Datum. Wer eine Agentur beauftragt sollte eine solche Dokumentation auch unbedingt verlangen, da der Webseitenbetreiber seine Haftung rechtlich nicht delegieren kann.

  14. Um auch noch meinen Senf hinzuzufügen:

    Die Forderung des Fotografen finde ich prinzipiell vollkommen legitim. Grundlage kann ja nicht sein, was alle oder die meisten machen, sondern das, was der Urheber oder Rechteverwerter verlangt. Ich würde sagen, Pech gehabt.

    Gleich mit einer Abmahnung zu kommen, bei der die Anwaltskosten die Lizenzkosten deutlich übersteigen, finde ich allerdings auch nicht in Ordnung. Man hätte ja auch erstmal einen Hinweis oder eine eigene Rechnung schicken und erst dann den Anwalt einschalten können, wenn darauf nicht innerhalb einer Frist reagiert wird.

  15. So, jetzt hat uns BGKW und Herr Kirchhoff auch erwischt. Wir haben im Mai 2007 ein Foto von Pixelio genommen und es mit den damals gültigen Rechten in unser CMS (kommerzielle Nutzung) auch übernommen und auch korrekt deklariert. Durch einen Relaunch Ende 2009 sind wohl die ContentElemente im Archiv teilweise in der Darstellung kaputt gegangen und die Urheberrechte werden im Quelltext noch ausgegeben, leider aber nicht sichtbar. (ich könnte meiner technischen Entwicklung die Ohren langziehen).

    Für diesen Verstoß sollen wir jetzt mehr als 2500 € zahlen – für ein Bild das an einem Artikel hängt der in den letzten 3 Jahren ganze 28 mal angezeigt wurde.

    Für mich riecht das nach Abzocke und die Tatsache, dass nicht erst der Kontakt gesucht wurde und eine Nachlizenzierung angeboten wird (die wir sofort aufgrund unseres Fehlers in der Technik auch zahlen würden) ist wirklich nicht die feine Art.

    Also Finger weg von den Bildern von Herrn Kichhoff!!!!

    P.S: wir zahlen im Jahr ca. 10.000 € für verschiedene Bildpakete, wollen also beileibe nicht einen Fotografen um seinen Ertrag bringen.

  16. Mich erreichte im März eine weitergeleitete Abmahnung für eine Seite, die ich in grauer Vorzeit einmal für Dritte erstellt hatte. Inhaltlich selbst summenmäßig nahezu wortgleich mit dem vorliegenden Fall. Nur ein gravierender Unterschied: Das Foto wurde vor Änderung der AGB der damals noch Pixelquelle genannten Bilddatenbank eingebunden. Der betroffene Seitenbetreiber hat dennoch ohne zögern (warum auch immer) einfach panisch bezahlt und die Rechnung selbstsicher von mir zurückgefordert – per Anwalt versteht sich. Erfolglos.

    Für mich schaut es nach systematischer Abzocke aus und ich begrüße es, dass nun unter genau diesem Gesichtspunkt dagegen vorgegangen werden soll.

    Den Unmut über den Bilderklau kann ich sehrwohl nachvollziehen, ich betreibe selber eine kleine Bildergalerie. Manchmal werden sie einfach wissentlich dreist geklaut, manchmal ist es auch einfach nur Naivität, aber eine Abmahnung war bis heute noch nie nötig. (Vielleicht habe ich ja auch einfach nur eine gigantische Einnahmequelle verpennt ^^)

    Frank, ich drücke Dir für den nun neuerlich vorliegenden Fall beide Daumen und möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für das nette Telefonat bedanken.

    Gruß Margin

  17. ich glaube es sind sehr viel mehr Personen Abgemahnt worden.
    >>insgesamt vier Personen<< dann bin die 5te Person.

    ich sehe das so:
    Wenn der Fotograf will dass sein Name erwähnt werden muss und Pixelio einen Link haben will dann Profitieren beide parteien( der Fotograf und Pixelio) davon.
    Werbung für Ihre Produkte machen bzw. der Fotograf und Pixelio wollten Reputation sprich die wollte Werbung auf deiner Seite machen. und dass Nennt man Profit[ieren]

    Zu dem Begriff (Profit) sagt Wiki folgendes:
    /***************** Wiki************/
    Profit (von lat. profectus „Fortgang, Zunahme, Vorteil“ / Aussprache: [pʀoˈfit]) bezeichnet den Gewinn, d.h. den Überschuss, welcher nach Abzug der Kosten der eingesetzten Mittel von einem Unternehmen, bzw. Unternehmer erzielt wird.
    /***************** Wiki-Ende************/

    Das heißt doch das das Foto nicht kostenlos ist.
    Ich hole das Foto auf meine Seite und dafür wirbt der Fotograf auf meiner Seite.
    Punkt.
    ( Falsche Deklaration von Pixelio)

    Alle Fotografen die abmahnen ohne vorher eine Mail zu schreiben stelle ich gleich mit den Abo-Fallen unter einer Decke.

    Kostenlos, Kostenlos,( ich bin der Samariter Bund) und dann über die Hintertür abkassieren.

    Grüße Mike

  18. Hallo,

    ich habe im Dezember 2009 exakt die gleiche Abmahnung bekommen. Auch in meinem Fall ging es um ein Foto, das unter alten Nutzungsbedingungen in meine private Webseite eingebaut wurde. Das spielt aber keine Rolle, denn letztendlich hätte angeblich auch der Link auf pixelio.de genügt – der bei mir durch irgendeinen Editiervorgang innerhalb des CMS verloren ging und nur noch im Alt-Tag verblieb. Absicht war das nicht. Schon deshalb nicht, weil es mir völlig egal gewesen wäre unter zahlreichen Links befreundeter Webseiten noch einen zusätzlichen unterzubringen. Ein Hinweis hätte genügt und ich hätte von mir aus zehnmal auf pixelio.de verwiesen. Nach Eingang der Abmahnung habe ich die gesamte Webseite vom Netz genommen – so wichtig war mir dieser Internet-Auftritt.

    Ich habe den Fall einem Anwalt vorgetragen und der riet mir zu einer „pragmatischen Haltung“. Nachdem ich die Kosten auf 50% reduzieren konnte, verblieben noch 500 Euro, die zu zahlen waren. Ein ärgerlicher Betrag, der aber nun einmal nicht hoch genug war um weitere Verluste zu riskieren – und die sind schnell eingefahren. Zuständig für solche Angelegenheiten sind nun einmal die Gerichte in Deutschland. Da ich aber nur einen sehr kleinen Teil Deutschlands bewohne, würden eventuell schon die Reisekosten für mich und meinen Anwalt die Anfahrt zu einem Wahl-Gericht der Gegenseite verhältnismäßig hoch werden. Dazu kommt der notwendige Urlaubstag und die Ungewißheit durch einen lapidaren Richter auch noch verurteilt zu werden.

    Die eigenen Bilder bei pixelio einzustellen, wo schon auf der ersten Seite Worte wie „lizensfrei“ oder „kostenlos“ den Interessenten in Sicherheit wiegen und dann mit dem letzten Punkt der Nutzungsbedingungen Geld verdienen zu wollen, ist eine mehr als eindeutige Absicht. Der Fotograph hat überhaupt nichts von einem Link auf pixelio.de, da der direkte Zusammenhang zwischen Foto und Fotograph dadurch unmöglich hergestellt werden kann. Ich hätte noch Verständnis dafür, wenn ein Fotograph in jedem Fall seinen eigenen Namen unter seinem Foto lesen möchte, sollte dies in einer anderen Webseite verwendet werden. Mit dieser Motivation wäre es ein leichtes ihn zufrieden zu stellen. Ich kenne niemanden, der auf einen höflichen Hinweis dem nicht nachkommen würde. Aber darum geht es eben nicht.

    Nun gibt es auch von mir eine strafbewährte Unterlassungserklärung. Sollte ich jemals wieder eines dieser „Kunstwerke“ verwenden, sind 6.500 Euro fällig und die würde niemand für ein Sammelpaket dieser Fotos ausgeben. So doll sind die nicht. Technisch nicht und „künstlerisch“ sowieso nicht.

    Ich kann nur jedem raten grundsätzlich und ausschließlich eigenes Fotomaterial in Webseiten zu verwenden und sich darüber klar zu werden, dass es so einige Menschen gibt, die nicht einmal mehr über das Mindestmaß von Anstand und Stolz besitzen und denen es völlig egal ist, wie sie an das Geld anderer Leute kommen, bzw. was sie u. U. in Familien anrichten, die sich plötzlich mit hohen Zahlungen und drohenden Schreiben konfrontiert sehen.

    Das einzig positive daran: solche Menschen müssen 24 Stunden pro Tag mit sich selbst zurecht kommen. Mit so einer Einstellung dürfte das nicht einfach sein.

    Peter

  19. Ist uns auch passiert – es scheinen da ja doch einige Anwälte und Fotografen mit System vorzugehen. Vielleicht sollte man eine kleine Plattform bauen, in der Betroffene Fälle unter Nennung der Fotografen und Kanzleien neutral eintragen können… wer weiss, wie rasch man da die „schwarzen Schafe“ von den Einzelfällen trennen kann…

    So etwas könnte man dann ja auch auf andere Abmahn-Spam-Wellen eifriger Winkeladvokaten anwenden.

    Vielleicht bauen wir das mal. Wer hätte Lust auf so eine Plattform? Wäre nicht schwer zu machen…

    cya, RD

  20. Hallo,

    wie wäre es mit einem Punkt im Disclaimer wie diesen …

    „Abmahnungen

    Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Webseite gesetzliche Bestimmungen, Ihre oder Rechte Dritter verletzen, bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne jegliche Kostennote. Richten Sie diese Nachricht bitte an „E-Mail-Adresse“. Ich versichere, beanstandete Bilder, Texte oder Links unverzüglich (direkt nach der Zurkenntnisnahme) zu entfernen oder zu berichtigen, ohne dass hierzu von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich ist! Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für „Name Firma“ kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG (§ 242 BGB), wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen Ihre Schadensminderungspflicht darstellen. Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden durch mich vollumfänglich zurückgewiesen und gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht. In solchen Fällen wird Ihnen dann auch mein Aufwand für Arbeitszeit und Rechtsberatung in Rechnung gestellt.“

    Abmahnungen als Kostenfallen für unvorsichtige Anwälte, denn diese verstoßen oft genug selbst gegen das RECHT 🙂

  21. Hallo noch einmal,

    sicher ist es nicht OK Bilder von Fotographen einfach so zu benutzen, allerdings haben diese inkl. deren Anwälte die PFLICHT zur Schadensminderung.

    Mein Tipp: Fotos selbst machen bzw. machen lassen oder einfach die Bestimmungen der Anbieter befolgen.

    Mein Tipp an Abmahner: Vorsicht, immer den Dislaimer genau lesen, denn Fakt ist, dass die Schadensminderung zu einer PFLICHT gehört. Man kann vor einer Abmahnung auch andere kostengünstigere Wege gehen 😉

  22. Hallo Herr Bärmann,

    gerne, alles natürlich OHNE GEWÄHR versteht sich 🙂

    Ich finde es an der Zeit, dass diese Unsitte -unlautere Geschäftsmodelle von Anwälten, die im Studium schlecht abgeschnitten haben, zusammen mit unseriösen Geschäftsleuten- gegen die Schadensminderungspflicht zu verstoßen endlich ein Ende hat! Man kann auch erst andere für beide Parteien günstigere Rechtswege beschreiten!

    Wenn Recht logisch wäre stellt ein Blog oder eine Homepage im Internet ein Angeot dar. Wenn der „Abmahner“ dann den Disclaimer zum Angebot nicht liest, schützt ihn das auch nicht vor Strafe. 🙂

  23. Auch unserer Firma ist ähnliches wiederfahren. Nur das Herr Kirchhoff hier noch einen weiteren Schritt unternommen hat und unsere Unwissenheit, das Bilder löschen nicht gleich bedeutet das es auch wirklich weg ist, ausgenutzt hat. So war das Bild nach der ersten Abmahnung (die wir anstandslos akzeptiert haben) zwar von der der Website entfernt, hing aber für uns unauffindbar noch in irgendeinem Cache. Die nette Kanzlei BGKW hat es dann aber geschafft über eine Suchmaschine, die der normale User wohl selten verwenden wird, dieses Bild doch noch aufzurufen. Das man dafür wirklich gezielt suchen musste, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

    Ein solches Vorgehen empfinde ich als unverschämt und eiskalt. Nach dieser Aktion ist es für mich mehr als offensichtlich, dass Herr Kirchhoff dies mit Hilfe seiner Anwaltskanzlei als lukrativen Nebenerwerb betreibt. Scheinbar lässt sich so mehr verdienen als mit der normalen Tätigkeit als Fotograf. Und bequemer ist es sowieso.

  24. Scheint wohl so zu sein, deswegen verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Ihr Anwalt sich nicht auf folgende Delikte der Gegenseite beruft:
    – Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG (§ 242 BGB), wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder

    – Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn man logisch denkt, hätten Hr. K. und seine „Geschäftspartner“ somit eindeutig den Beweis erbracht, hier sachfremde Ziele (Kostenerzielungsabsicht) zu verfolgen.

    Nur wie heißt es so schön? Wo kein Kläger, da kein Richter 😉 Wenn man das Geschickt mit einem kompetenten Anwalt im Schlepptau anstellt, bin ich mir sicher, dass die Gegenseite irgendwann auf die Schn*uze fällt. Vielleicht hilft ja schon ein entsprechender Disclaimer 😉

  25. Nicht nur verstößt das Ganze gegen die Schadensminderungspflicht, auch das Vorgehen mit der „selten verwendeten“ Suchmaschine und dem Cache beweist eindeutig, dass hier eine Kostenerzielungsabsicht Motiv Nummer 1 ist.

    In meinen Augen ein juristisches Eigentor. Mal davon abgesehen, dass ein Cache nichts mit Urheberrecht oder dergleichen zu tun hat 😉

  26. Allerdings gilt auch: Wenn man das Inhaltsverzeichnis aus einem Buch rausgerissen hat, ist das „Geklaute“ trotzdem noch im Buch zu finden, wenn ich weiß wo … gute CMS Programme entfernen automatisch beides 😉

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