Tod den kleinen Marketing-Agenturen

Ein Thema, das mich zurzeit sehr ärgert ist die Künstlersozialabgabe. Vor kurzem habe ich von einem Kunden erfahren, er wäre von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert worden, seine Aufträge an Künstler offen zu legen – und das für die vergangenen fünf Jahre. Zudem solle er angeben, ob er dafür die Künstlersozialabgabe entrichtet habe. Nach erster Verwunderung und eine kurzen Recherche im Internet stieß er auf das 3. Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 22. März 2007.

Es besagt im Wesentlichen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform zur Abgabe an die KSK verpflichtet sind, wenn sie

  • typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten (z. B. Verlage, Presseagenturen, Theater, Orchester, Chöre, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Galerien, Museen etc.), oder
  • Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen (zur Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen oder um auf andere Weise mit diesen Aufträgen Einnahmen zu erzielen) und dies nicht nur gelegentlich tun.

Unter Künstler fallen explizit auch PR- und Werbedienstleister, Schriftsteller, Texter, Web-Designer. Damit ist quasi jedes Unternehmen, das (Web-)Designer, Werbe- oder PR-Agenturen engagiert hat, abgabepflichtig.

Der erste Hammer dabei ist, dass die Unternehmen als so genannte „Verwerter“ einen Anteil des Honorars an den Künstler als Abgabe an die KSK entrichten müssen. Dabei ist es egal, ob der Künstler selbst bei der KSK versichert ist.
Dies ist der einzige Fall, wo ein Auftraggeber einen Anteil an der Sozialversicherung entrichten muss, auch wenn der Auftragnehmer gar nicht dort versichert ist. Ein Arbeitgeber muss auch seinen Anteil an die Sozialversicherung seines Angestellten entrichten, dieser ist aber auch dort versichert und kann von dort Leistungen beziehen.

Man hat hier eine Gleichbehandlung aller Künstler vollziehen wollen, denn müsste der „Verwerter“ nur seinen Obolus zahlen, wenn der Künstler bei KSK versichert wäre, würde er nur noch Künstler engagieren, die anderswo versichert wären und deren Krankenkasse nicht eine solche blödsinnige Regelung hat. DENN:

Es sind Zahlung an Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) und Einzelpersonen abgabepflichtig. Zahlungen an juristische Personen wie z. B. an eine GmbH sind nicht abgabepflichtig!!!!

Das ist dann der echte Hammer: Engagierst du einen Freiberufler oder eine GbR als Werbeagentur, musst du 4,9% des gezahlten Honorars abführen. Engagierst du eine GmbH oder AG, brauchst du das nicht. Das ist doch das Ende der kleinen Agenturen.

Mehr Infos unter
http://hanau.ihk.de/cms/images/ihkaktuell/Kuenstlersozialkasse.pdf
http://www.kunstrecht.de/kuenstlersozialkasse/basics-ksa.pdf

Toll ist das Portal KSKontra.de gegen ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe.
Hier sollte man unbedingt den Brief unter http://www.kskontra.de/md.static/schreiben_an_alle.pdf
und die Antworten der Politiker lesen.

3 thoughts on “Tod den kleinen Marketing-Agenturen

  1. You got it quick! Mich hat es vor einem Jahr erwischt. Da kam das von Ihnen beschriebene Schreiben in meine Agentur geflattert. Schöne Schei…. sag ich nur. Eine muss die ganzen Rechnungen in diesem unseren Land ja zahlen – nun raten Sie mal wer?

  2. Ich bin freie Texterin, nicht bei der KSK versichert und verliere meine Auftraggeber: Die verlangen, dass ich nicht nur die 4,9 % von meinem Honorar abziehe und an sie überweise – sondern zusätzliche 5 % für den Verwaltungsaufwand. Alternative: Ich bekomme keine Aufträge mehr.

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