keeeb versus Flipboard: die rechtliche Frage

In diversen Gesprächen der letzten Wochen über meinen Selbstversuch mit Flipboard und Keeeb kam immer wieder die Frage auf, wie es denn um die rechtlichen Aspekte der Werkzeuge steht. Vor allem das Thema Urheberrecht ist hier relevant. Schließlich nimmt man fremde Inhalte in sein Magazin, kommentiert und veröffentlicht es unter seinem eigenen Namen. Zwar wird die Quelle immer mitgeliefert, aber fragwürdig ist das schon. Oder nicht?

Fakt ist. dass der Nutzer selbst nichts tun kann, außer es ganz zu lassen. Haben die Hersteller von Flipboard und Co. dafür gesorgt, dass man nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Ist das alles quatsch?

Nun bin ich kein Jurist und Rechtsexperte. Deshalb habe ich drei renommierte Anwälte aus dem Bereich um ihre Meinung gebeten und zudem eine Anfrage beim deutschen Unternehmen keeeb in Hamburg gestellt. Gerade für das deutsche Unternehmen solltes es besonders wichtig sein, dass alles rechtlich einwandfrei ist.

Bisher habe ich noch von keiner Seite ein Statement erhalten.
Ich bleibe hier am Ball.

Dass ich nicht der erste bin, der sich zu diesem Thema Gedanken macht, zeigt dieser Artikel im Magazin Maclife aus 2010, also kurz nach dem Start von Flipboard.

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de