Gewinnspiele in sozialen Netzwerken – so geht’s

Gewinnspiele sind eine beliebte und simple Möglichkeit in sozialen Netzwerken, um potenzielle Kunden anzuwerben und Reichweite zu generieren. Damit der erfolgreiche Verlauf des Gewinnspiels jedoch gelingt, müssen nicht nur gesetzliche Regelungen beachtet werden, sondern auch die Richtlinien der jeweiligen Plattformen. Wir haben für Euch die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Gesetzliche Grundlage des Telemediengesetzes (TMG)

Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter fallen unter die Regelungsreichweite des Telemediengesetzes. Dort ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 festgelegt, dass derartige Gewinnspiele als solche erkennbar sein und zudem über klare und sowie unzweideutige Teilnahmebedingungen verfügen müssen. Auf jeden Fall sollten daher folgende Informationen angegeben werden:

  • Veranstalter des Gewinnspiels inklusive Name und Kontaktdaten
  • Kreis der Teilnehmenden
  • Zeitraum des Gewinnspiels
  • Teilnahmebedingung des Gewinnspiels
  • Gewinnerpreis
  • Bestimmung des Gewinners und Gewinnbenachrichtigung

Neben den Regelungen für das Gewinnspiel selbst müssen zudem datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. So müssen Teilnehmende darauf hingewiesen werden, dass ihre Daten nur im Zuge des Gewinnspiels verwendet werden. Ist die Veröffentlichung des (vollständigen) Namens des Gewinners nach Abwicklung des Gewinnspiels geplant, so muss dies in einem entsprechenden Hinweis angekündigt werden.

Wichtig ist: Sowohl die Teilnahmebedingungen als auch die Datenschutzerklärung müssen nicht im Gewinnspiel-Post selbst angegeben werden. Eine Erklärung auf der eigenen Website mit einem erkennbaren Link im Post selbst ist für die Einhaltung der Regelungen ausreichend.

Facebook

Der Social-Media-Riese hat seine Richtlinien für Gewinnspiele unter Punkt III E. (Promotions) der Nutzungsbedingungen für Facebook-Seiten aufgelistet. Dort ruft Facebook zur Beachtung der gesetzlichen Gewinnspiel- und Datenschutzregelungen auf und verlangt überdies, dass die Gewinnspiel-Betreiber Facebook von jeglicher Verbindung zum Gewinnspiel gegenüber den Teilnehmenden distanzieren. Damit stellt sich Facebook von jeglicher Verantwortung für Sponsoring, Unterstützung oder Verwaltung des Gewinnspiels frei.

Gewinnspiele können sowohl auf den Seiten von Facebook als auch in der App veröffentlich werden. Aufrufe, den Gewinnspiel-Post an der Chronik zu teilen, an der Chronik von Freunden zu teilen oder Freunde zu verlinken ist allerdings untersagt!

Twitter

Auch Twitter hat die gesetzlichen Grundlagen von Gewinnspielen auf seiner Plattform durch ein paar simple Regeln ergänzt. So empfiehlt der Nachrichtendienst den Betreibern von Gewinnspielen folgende Richtlinien zu beachten:

  • Rate Teilnehmern davon ab, mehrere Accounts zu erstellen
  • Rate Teilnehmern davon ab, wiederholt den gleichen Tweet zu posten
  • Bitte deine Teilnehmer, dich in ihrer Aktualisierung zu erwähnen, damit du alle Einträge sehen kannst
  • Empfehle den Teilnehmern, Themen zu verwenden, die mit dem Preisausschreiben in Zusammenhang stehen

Im Übrigen wird lediglich auf die generellen Twitter-Regeln verwiesen.

Instagram

Nach dem Aufkauf von Instagram durch Facebook 2012 ist es einleuchtend, dass die Richtlinien für Promotions des beliebten Online-Dienstes denen seines Mutterunternehmens ähneln. So fordert auch Instagram von Gewinnspiel-Betreibern, dass diese die Seite von jeglicher Verbindung zum Gewinnspiel gegenüber den Teilnehmenden freistellen. Hinzukommt jedoch, dass Instagram die falsche Markierung von Inhalten sowie das Aufrufen dazu verbietet. Vereinfacht gesagt: Niemand das auf Fotos oder Beiträgen markiert sein, auf denen er gar nicht wirklich zu sehen ist.

Pinterest

Pinterest hat einzuhaltende Regeln für Gewinnspiele in seinen Community-Guidelines festgelegt. Dem sozialen Netzwerk ist dabei vor allem die Authentizität der Beiträge wichtig. Daher fordert das Unternehmen alle Betreiber von Gewinnspielen auf Nutzern kein Geld für die Verbreitung von Pins zu bieten und diese auch nicht zum Speichern eines Pins aufzufordern. Ebenso untersagt die Plattform anderweitiges Spam-artiges Verhalten und erlaubt überdies nur eine Einsendung pro Teilnehmer. Neben dem Aufruf allen gültigen Gesetzen und Vorschriften zu folgen, verweist Pinterest zudem auf seine Markenrichtlinien zur Verwendung der Pinterest-Marke und untersagt jegliche Andeutung einer Verbindung von Pinterest und dem Gewinnspiel.

Youtube

Die Videoplattform ruft in seinen Wettbewerbsrichtlinien zunächst dazu auf, weder gegen seine Datenschutzerklärung noch über seine Nutzungsbedingungen sowie die Community-Richtlinien zu verstoßen. Zu letzteren verlangt das Unternehmen zudem eine Verlinkung in den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels. Ebenso fordert Youtube die Beachtung aller nationalen Gesetze und Vorschriften, insbesondere untersagt es Gewinnspielbetreibern von Nutzern die Übertragung aller Rechte oder der Eigentumsrechte an ihren Beiträgen zu verlangen. Die Nennung von Youtube als Partner des Gewinnspiels oder jegliche andere Verknüpfung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens gestattet.

Snapchat

Zu guter Letzt hat auch Snapchat ergänzende Richtlinien in seinen Werbeaktionsregeln aufgestellt. Neben den nationalen gesetzlichen Vorschriften, ruft das Unternehmen dazu auf, die Gewinnspiel-Beteiligung durch klare und einfache Anweisungen so leicht wie möglich zu machen und setzt vor allem die folgenden Regeln für Gewinnspiel-Betreiber fest:

  • Die Distanzierung von Snapchat zum Gewinnspiel und jeglicher Verantwortung dafür gegenüber den Teilnehmenden
  • Die Einhaltung aller sonstigen Community- und Nutzungsrichtlinien von Snapchat
  • Das Verbot Produkt- und Servicenamen, Marken, Logos oder sonstiges geistiges Eigentum von Snapchat unerlaubt zu benutzen
  • Das Verbot die Nutzer zu Spam-Verhalten zu ermutigen

 

Bild: GermanLopezR / pixabay / CC0 Creative Commons