
Mal was ganz Originelles ist eine Poesiesammlung via Twitter. Der Verlag Books on Demand und das Literatur-Café laden Euch ein, an einem Dichterwettbewerb über Twitter teilzunehmen und ein iPod touch zu gewinnen. Was man
tun muss, ist denkbar einfach - wenn man ein kleines Gedicht mit 140 Zeichen parat hat.
Man meldet sich bei Twitter an (wenn man nicht schon ein Konto dort hat), schreibt ein Gedicht mit maximal 140 Zeichen, geht auf die Wettbewerbsseite www.twitter-lyrik.de und stellt einen Link zu dem Tweet dort ein. Alle Gedichte, die bis zum 21. März, dem Tag der Poesie, dort eingestellt werden, nehmen an dem Wettbewerb teil. Gesucht wird das beste Twitter-Gedicht. Eine Jury aus Literatur-Café- und BoD-Mitarbeitern kürt den Gewinner, der mit einem iPod Touch (16 GB) belohnt wird. Alle Beiträge werden in einem gedruckten Lyrik-Band veröffentlicht.
Eben habe ich ein neues Weblog der Kanzlei resmedia gefunden, das sich in einem aktuellen Beitrag mit dem Thema “Twitter und Recht” auseinander setzt. Die Fachjuristen für Internetrecht beschäftigen sich darin mit rechtlichen Aspekten bei der Wahl des Nutzernamens, des Profil- und Hintergrundbildes, diskutieren die Impressumspflicht bei Twitter Konten, den urheberrechtliche Schutz von Tweets sowie die Haftungsfrage bei Links zu fremden Inhalten.
Der Beitrag und das gesamte Weblog ist sehr lesenwert.
Sind die klassichen Visitenkarten bald am Ende? Wenn man ein wenig in die moderne Web 2.0 Welt hinein horcht, könnte das bald so sein. Denn es gibt seit einiger Zeit die Visitenkarte 2.0 - Der Poken. Hä?
Hier die original Beschreibung vom Hersteller:
Poken ist deine digitale Visitenkarte: der einfache Weg, Kontaktdaten auszutauschen und mit Freunden über soziale Netzwerke in Verbindung zu bleiben. Haltet einfach eure Poken aneinander und der Kontakt ist geknüpft – in der realen wie in der virtuellen Welt!
Und das sagt Wikipedia:
Poken ist ein Gadget der Schweizer Firma Poken S.A., welches Kontaktdaten der Besitzer über Nahbereichsfunk austauscht. Neben üblicherweise auf Visitenkarten enthaltenen Daten kann ein Poken auch Profilen aus verschiedenen sozialen Netzwerken übermitteln.
Konkret:
Man legt sich auf der Webseite des http://www.poken.com ein Profil an mit allen Social Media Daten zu XING, Facebook, youtube, StudiVZ, Twitter, Skype etc. Auch die Telefonnummer und E-Mail Adressse wird hinterlegt. Das ganze wird auf den Poken, zunächst nur ein USB Stick, gespielt. Trifft man einen anderen Poken Besitzer, werden die Kontaktstellen an den Händen mit einem RFID Chip übereinander gehalten. Innerhalb von Sekunden tauschen die beiden Poken ihre Daten aus - natürlich nur das, was man vorher frei gegebenen hat. Man sammelt so neue Kontakte mit allen Daten. Schließt man später den Poken via USB an den PC und loggt sich in sein Profil ein, so werden alle Kontakte rüber gespielt. Man hat eine digitale Visitenkarten-Box.
Hier wird in dem Video erklärt, wie es geht.
Poken Explained from Poken on Vimeo.
Alles Spielerei? Der Hersteller und viele Manager in den USA sehen das anders. Seit kurzem gibt es ein Business-Poken, der wie ein normaler USB-Stick aussieht. Die ersten Poken sehen aus wie kleine, putzige Tiercen oder Männchen. Das störte die Business-Welt. Seitdem der Business-Poken auf dem Markt ist, ist er ständig vergriffen. Das spricht für sich.
Der Poken wird die klassische Visitenkarte noch lange nicht ersetzen. Aber er kann Unternehmen dienen, die als modern, innovativ gelten wollen oder im Internet Geschäfte machen. Er kann für Promo-Aktionen eingesetzt werden, zum Sammeln von Personen-Profilen z.B. auf Messen und Konzerten oder vielleicht irgendwann zum schnellen Austausch der kompletten Businessdaten inklusive XING Profil und Twitter Account.
Ich finde die Idee wieder einmal genial, auch wenn der Poken noch immer sehr teuer ist für die Massennutzung. Der normale Poken kostet ca. 15, der Business Poken 30 EUR.
Mehr Informationen gibt es beim Herrsteller auf der Webseite unter http://www.poken.com
Übrignens bietet die Firma poken-business.de die Poken mit eingenem Firmenlogo an, allerdings nur bei größeren Bestellmengen ab 100 Stück - klar.
Was haltet Ihr davon? Spielerei oder ernstzunehmende neue Welle wie einst Twitter?
Fotos und Video: POKEN DEUTSCHLAND GmbH
Abmahnung! Dieses Wort fürchtet jeder Webseitenbetreiber und Blogger seit langem. Jetzt hat es mich erwischt. Ich habe von Foto Community Seite pixelio.de ein Foto eines Herrn Kirchhoff runter geladen und in diesem Weblog verwendet. Allerdings habe ich - wie es auf vielen Seiten üblich ist - den Bildnachweis mit Namen des Fotografen und Link auf pixelio nicht unter das Bild, sondern ins Impressum gesetzt. Die Tatsache, dass der Bildnachweis nicht unter dem Bild oder am Ende des Beitrags steht, soll mich nun 936,69 EUR kosten (390 EUR für den Fotografen und 546,69 EUR für den Anwalt).
Ich tat dies nicht nur, weil das viele so machen, sondern weil die alten Nutzungsbedingungen von pixelio.de, die für mich zum Zeitpuntk des Downloads dieses Bildes im Jahre 2007 galten, eindeutig nicht die Nennung des Namens, sonder nur die Nennung von pixelio.de als Bildquelle an irgendeiner Stelle forderten. Diese Nennung hatte ich im Impressum gemacht.
$2: Nutzungsbedingungen für Downloader
Der Downloader ist verpflichtet bei Verwendung von Bildern von Pixelio.de, Pixelio.de als Bildquelle anzugeben.
Als sich dann die Nutzungsbedingungen änderten, habe ich einfach den Namen des Urhebers hinzugefügt und war im Glauben, dass dies reicht.
Ich muss zugeben, dass diese Forderung ziemlich übertrieben ist. Was in aller Welt treibt einen Fotografen, der ein Foto zur allgemeinen Nutzung in eine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos stellt dazu, nur aufgrund der Tatsache, dass sein Name an der falschen Stelle erwähnt wird, eine Abmahnung zu erteilen? Böse Menschen könnte dahinter eine Absicht vermuten. Das tue ich aber nicht.
Die allermeisten Fotografen sind mit einer Nennung im Impressum zufrieden, obwohl pixelio in der neuen Fassung eindeutig den Namen des Urhebers unter dem Bild oder am Ende der Seite fordert. Ein Beispiel ist Rolf von Melis (http://www.pixelio.de/details.php?image_id=213151). Herr Kirchhoff kann sich hier ruhig ein Beispiel dran nehmen.
Wie dem auch sei, ich finde eine solche Vorgehensweise seitens des Fotografen únd der Anwaltskanzlei aus Berlin nicht ok. Wie denkt Ihr darüber?
Das Portal gruendungszuschuss.de bietet seit kurzem einen nützlichen Jahresplaner für 2010 und 2011 im Excel Format. Mit dem praktischen Kalender können Sie Ihren Urlaub, Vortrags- und Workshop-Termine, Geschäftsreisen und Messebesuche sowie langfristige Projekte planen.
Der Excel-Jahresplaner 2010 ist praktisch und übersichtlich. Sie haben ihn immer da, wo auch Ihr Outlook ist, nämlich auf dem Laptop. Und bei Bedarf können Sie ihn auf einer Din-A4 Seite ausdrucken.

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Wieder einmal ist ein bekanntes Unternehmen ganz gehörig über die Bande der Social Communities und Bloggergemeinden Deutschlands gestolpert. Das jüngste Beispiel des Sportartikelherstellers Jako zeigt, wie man es nicht macht.
Die Geschehnisse rund um den Fall sind sicher überall bekannt, deshalb fasse ich nur kurz zusammen. Im April dieses Jahres äußerte sich der Blogger Frank Baade ein wenig böse über das neue Firmenlogo von Jako. Der Ärger ließ nicht lange auf sich warten. Der Sportausrüster aus Mulfingen-Hollenbach ließ den Blogger wegen “unzulässiger Schmähkritik” und “Bedrohung der wirtschaftlichen Interessen” verklagen.
Er löschte den Text aus seinem Blog und unterschrieb eine Unterlassungserklärung. Der Gegenstandswert der Auseinandersetzung wurde auf 25.000 Euro veranschlagt. Auch die angefallenen Kosten, die sich nach allerlei juristischen Hin und Her auf mehr als 1900 Euro beliefen, akzeptierte Baade, wenn auch um die Höhe noch diskutiert wurde.
Im August erhielt Baade erneut einen Brief von Jakos Anwältin. Jako forderte von ihm die Zahlung von 5100 Euro wegen einer angeblichen Verletzung der Unterlassungserklärung.