Abmahnung vermeiden – Tipps zum Webauftritt

Wie das Electronic Commerce Info Net ECIN kürzlich meldete, bietet die renommierte Anwaltssozietät FPS FRITZE PAUL SEELIG wichtige Rechts-Tipps zur eigenen Internetpräsenz. Diese Tipps sollen kleine Unternehmen gegen Abmahnungen schützen.

Zum Beispiel der Domainname kann zu unerwarteten Rechtsstreitigkeiten führen, wenn er mit fremden Marken kollidiert. Der Vorschlag der Fachanwältin Christine Heymann ist, den eigenen Namen in Kombination mit dem Firmenzusatz und eventuell noch der Stadt zu verwenden.

Auch die Kooperation mit einem Webdesigner könnte Risiken haben, denn er kann Veränderungen des Designs untersagen. Wenn man nicht weiter Kunde sein möchte, müsste der gesamte Auftritt verworfen werden, Deshalb müsste das Nutzungsrecht am Design unbefristet und unbeschränkt eingeräumt sein, empfiehlt Heymann.
Auch bei Inhalten wie Texte und Fotos, aber auch Grafiken, Kartenausschnitten, Logos von Partnern und Lieferanten bis hin zu simplen Zeichnungen ist Vorsicht angesagt. Eine Nutzung fremder Inhalte bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Urhebers.

Und dann ist da noch das Impressum. Dieses muss von der Hauptseite leicht auffindbar sein und sollte alle wesentlichen Angaben zum Betreiber der Webseite enthalten. Dazu gehören: Firmenname mit vollem Gesellschaftszusatz, die vertretungsberechtigten Personen mit vollem Namen, die vollständige Anschrift inklusive der eMail-Adresse,