Eben habe ich ein neues Weblog der Kanzlei resmedia gefunden, das sich in einem aktuellen Beitrag mit dem Thema „Twitter und Recht“ auseinander setzt. Die Fachjuristen für Internetrecht beschäftigen sich darin mit rechtlichen Aspekten bei der Wahl des Nutzernamens, des Profil- und Hintergrundbildes, diskutieren die Impressumspflicht bei Twitter Konten, den urheberrechtliche Schutz von Tweets sowie die Haftungsfrage bei Links zu fremden Inhalten.
Der Beitrag und das gesamte Weblog ist sehr lesenwert.