Vor einigen Wochen geisterte eine neue Meldung durch die Medien und das Web zum Thema „XING Impressen sind unzulässig und abmahnbar“. Den Meldungen zufolge hatte das Landgericht Stuttgart ein Urteil getroffen, in dem es den vorgegebenen Impressumslink bei XING als rechtlich unzulässig ansah. Damit waren vorerst alle XING-Nutzer für Abmahnungen durch Mitbewerber freigegeben. Details zu dem Urteil findet ihr im Artikel von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.
Im Grunde ging es darum, der Link nur durch ein Hinunter-Scrollen erreicht werden konnte und zu unauffällig gestaltet sei.
Nun hat XING nachgebessert und den Impressumslink im persönlichen Profil nach oben geholt in den Sichtbereich und deutlich die Schriftgröße vergrößert. Man sieht den Link nun direkt.
Es bleibt zu hoffen, dass XING den Anforderungen des LG Stuttgart nun gerecht wird, damit alle XING-Nutzer, die ihr Profil irgendwie geschäftlich und gewerbsmäßig nutzen, wieder ruhig schlafen können.