Nach langem Suchen habe ich endlich das Urteil gefunden, das meine Vermutung über die Rechtmäßigkeit von Links auf andere Webseiten bestätigt. Im Blog der Aachener Zeitung nennt Rechtsanwalt Michael Rohrlich das relevante Urteil des Oberlandesgerichtes in Celle. Diese hat am 15. Februar 2007 (Aktenzeichen: 13 U 4/07) im Rahmen einer Berufungsverhandlung beschlossen, dass es zulässig ist, auf Seiten Dritter zu verweisen, auch wenn diese damit gar nicht einverstanden sind. Und das solle selbst dann gelten, so die Richter in Celle, wenn die den Link begleitenden Kommentare kritisch zu sehen seien.
Wichtig zu beachten ist aber dennoch, dass man durch die Verlinkung zunächst einmal automatisch für den Inhalt der verlinkten Seite verantwortlich wird. Dies Verantwortung ist in dem entsprechenden Haftungsausschluss (Disclaimer) vernünftig darzustellen.
Einen Muster Disclaimer gibt es hier.
Ein wertvoller Hinweis. Vielen Dank.