Viele von Ihnen, liebe Leser, verwenden auf Ihren Webseiten das kostenlose und sehr mächtige Werkzeug Google Analytics. Dieses Werkzeug erzeugt sehr viele unwichtige und auch wichtige Daten über das Besucherverhalten einer Internetseite. Google kann über die IP-Adresse sogar Daten wie Betriebssystem, Browserversion, Bildschirmauflösung, geografischer Standort der IP-Adresse und natürlich das Verhalten auf der Webseite ermitteln.
Doch im Datenschutzland Deutschland erhoben die Datenschutz-Aufsichtsbehörden ihre Stimme gegen Google Analytics. Die Datenschützer hatten vergangenes Jahr einen Beschluss erlassen, wonach die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig sei. Damit war in der Praxis von der Verwendung von Google Analytics (und ähnlicher Tools) in den meisten Fällen abzuraten
Im Sommer hat Google nun Google Analytics in einer zentralen Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden nachgebessert. Das Werkzeug kann daher mit Anpassungen nun wieder eingesetzt werden.
Nun: Code-Zusatz „anonymize IP“
Google bietet den Webseiten-Betreibern seit neuestem die Möglichkeit, den Google Analytics Code um die Funktion „_anonymizeIp()“ zu erweitern. Mit Anbringung dieses Zusatz-Codes werden vor jeder weiteren Verarbeitung der anfragenden IP-Adresse die letzten 8 Bit gelöscht. Damit ist eine Identifizierung des Webseiten-Besucher ausgeschlossen. Eine grobe (datenschutzrechtlich zulässige) Lokalisierung bleibt möglich. Dieses Verfahren ist von den Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland anerkannt und wird auch von anderen Webanalyse-Anbietern verwendet.
Wichtig: Datenschutzerklärung anpassen
Beim Einsatz von Google Analytics müssen Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung darstellen (vgl. Sie hierzu auch Ziffer 8.1 der Nutzungsbedingungen von Google Analytics). Die Herausgeber des Datenschutz-Blogs haben den Text von Google Analytics um einige Zeilen (rot markiert) erweitert.
„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen [mit http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de verlinken] werden. Angesichts der Diskussion um den Einsatz von Analysetools mit vollständigen IP-Adressen möchten wir darauf hinweisen, dass diese Website Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen.“
(Keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit)
Was ist konkret zu tun? „3-Punkte-Katalog“
Wollen Sie Google-Analytics einsetzen müssen Sie folgendes tun:
1. Erweitern Sie den Tracking-Code von Google-Analytics in Ihrer Webseite um den Zusatz „_anonymizeIp()“. Der Code muss nun so aussehen:
<script type=“text/javascript“>
var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push([‚_setAccount‘,’UA-XXXXXXXX-X‘]); (ihre UA Nummer)
_gaq.push([‚_gat._anonymizeIp‘]);
_gaq.push([‚_trackPageview‘]);
(function() {
var ga = document.createElement(’script‘); ga.type = ‚text/javascript‘; ga.async = true;
ga.src = (‚https:‘ == document.location.protocol ? ‚https://ssl‘ : ‚http://www‘) + ‚.google-analytics.com/ga.js‘;
var s = document.getElementsByTagName(’script‘)[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();
</script>
2. Passen Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite an
3. Verfolgen Sie die Diskussion der Aufsichtsbehörden um die Umsetzung der Widerspruchsmöglichkeit.
Ich rate jedem, der Google Analytics einsetzt, diese Änderungen durchzuführen.