Das Thema Urheberrechtsverletzung und Abmahngefahr ist im Internet allgegenwärtig. Mittlerweile dürfte jeder Nutzer wissen, dass man keinen Content und keine Bilder klaut, wenn man Inhalte von anderen nutzt, die Urheberrechte wahrt und die Quelle angibt, sofern diese Person die Nutzung gestattet. Auch bei den vielen Fotoarchiven wie pixelio, stockphoto etc. ist die Nutzung prinzipiell kein Problem, wenn man die Quellenangaben richtig macht. Nun kommt aber ein neues Problem auf die Facebook Nutzer zu – eine Falle, in die bald sehr viele unwissentlich tappen. Die beiden Rechtsanwälte für IT- & Onlinerecht aus Berlin, Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg, haben in den letzten Wochen und Monaten darauf hingewiesen. Ich finde das Thema top-aktuell und bedenklich und möchte euch, liebe Leser, dies nicht vorenthalten.

Wusstet Ihr eigentlich, dass ihr mit den Nutzungsbedingungen bei Facebook dem Portal eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die ihr dort publiziert, übertragt. Schaut mal unter http://www.facebook.com/conpublica#!/terms.php (Punkt 2.1). Dort steht:

2. Der Austausch deiner Inhalte und Informationen

Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. Zudem kannst du mithilfe deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen kontrollieren, wie diese ausgetauscht werden. Ferner:

1. Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.

Nun, für Bilder und Texte, die euch gehören, ist das wohl kein Problem. Aber für Bilder und Texte, an denen ihr keine Nutzungsrechte habt, wohl.

Denn in den AGBs der meisten Fotoarchive steht ausdrücklich, dass der Urheber dem Nutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Bilder für die zulässigen Nutzungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzen gewährt.
Beispiel pixelio.de (Punkt 5) http://www.pixelio.de/nutzungsbedingungen.php

Der Urheber gewährt dem Nutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm hochgeladenen Bilder für die zulässigen Nutzungen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Lizenzen.

Das wichtige Wort ist „nicht übertragbare„.

Ihr habt also nicht das Recht, die eingeräumten Nutzungsrechte an Facebook zu übertragen. Wenn man diese Fotos jedoch bei Facebook hoch lädt, sei es als Profilbild, Teil einer Werbeanzeige oder als Pinnwand-Update, erlaubt man Facebook diese Fotos zu nutzen und verstößt gegen die AGB des Fotoarchives.

Die Folge: Urheberrechtsverletzung und Abmahnung.

Die beiden Anwälte haben daraufhin mehrere Fotoarchive auf diesen Umstand befragt. Die meisten haben wohl geantwortet, dass ihnen dies bewusst sei und sie an dem Problem arbeiten. Praktisch dürften die Archivbetreiber wohl die Füße stillhalten und niemanden abmahnen, um nicht Gefahr zu laufen, viele Tausend Kunden zu verlieren. Anders sieht es mit den Urheber selbst aus, den Fotografen. Ich vermute, dass ein paar schwarze Schafe darauf gieren, diese Verletzung abzumahnen.

Also lautet die Devise für euch: Keine Fotos von Fotoarchiven und Datenbanken.

Aber: Manchmal ist man sich gar nicht recht bewusst, dass man was falsch macht.
Wie die Facebook-Nutzer unter euch wissen, erzeugt Facebook beim Einbinden eines Links zu einer Webseite oder beim Import von Content über RSS Feeds ein kleines Thumbnail Bild. Und genau dieses Bild reicht schon, um einen Verstoß zu begehen.

Applikationen wie Networked Blogs kann man so einstellen, dass sie die Bildchen nicht mit importieren. Manchmal geht das aber nicht, man muss also auf den Import ganz verzichten.

Fazit: Höllisch aufpassen, was man bei Facebook publiziert. Die bereits importierten Bildchen, die nicht von euch selbst stammen, löschen, wenn nötig zusammen mit dem Post.

Ich habe natürlich auch mit meinem Anwalt gesprochen, weil ich dessen Meinung wissen wollte. Er erklärte mir, dass die Sache nicht ganz so einfach ist, wie sie die beiden Anwälte aus Berlin darstellen. Denn ein Recht, dass ich nicht bekommen habe (vom Fotoarchiv), kann ich auch nicht weitergeben. Damit verstoße ich nicht gegen das Urheberrecht, weil ich es ja gar nicht übertragen habe. Facebook könnte höchsten wegen Verstoßes gegen die eigenen Nutzungsbedingungen abmahnen.

Es bleibt uns nichts anderes übrig, abzuwarten, wie die Justiz und die Betreiber der Fotoarchive reagieren werden.

Bild: Simon/ pixabay / CC0 Creative Commons