Seit einigen Tagen geistert eine Meldung durch die Internet Welt, dass beim LG Aschaffenburg ein Urteil gefällt wurde, dass ein vollständiges Impressum, oder zumindest ein eindeutig erkennbarer Link zu einem Impressum auf einer gewerblichen Facebook Seite Pflicht ist (Urteil v. 19.08.2011, 2 HK O 54/11). Dass eine gewerbliche Fanpage ein Impressum erfordert, war unbestritten. Jeder, der sich daran nicht gehalten hat, war selber schuld. Jedoch war man bislang der einhelligen Meinung, es reichen die Informationen aus dem „Info“ Reiter der Seite, also Name, Adresse, E-Mail Adresse und Telefon sowie ein Link auf ein vollständiges Impressum auf der Firmenwebseite.
Auch die Beklagte folgte dieser Praxis. Sie war der Meinung, sie hätte ihre Pflichten aus § 5 TMG erfüllt. Sie habe bei Facebook die wichtigsten Daten, wie Name, Adresse, e-Mail, Telefonnummer und URL angegeben. Zudem erreichte man über einen Link “Info” die eigentliche Website der Antragsgegnerin und dort dann das Impressum.
Das Gericht bestätigt zunächst, dass die Impressumspflichten auch für Auftritte bei Facebook gelten. Das Gericht war weiterhin auch der Meinung, dass ein Impressum nicht zwingend auf der gleichen Domain befinden muss, wie der Internetauftritt selbst.
Allerding sieht § 5 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz vor, dass der Dienstanbieter mit Namen, Anschrift und bei juristischen Personen die Rechtsform sowie der Vertretungsberechtigte leicht erkennbar sein muss. Eine Grundinformation und ein Link in dem Reiter „Info“ reicht dem Gericht aber nicht für die leichte Erkennbarkeit. Die Angaben müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar sein. Sie müssen ohne langes Suchen auffindbar sein. Bezüglich der Bezeichnung des Links werden Bezeichnungen wie z.B. Nutzerinformationen mangels Klarheit abgelehnt. Aus diesem Grund sei die Bezeichnung “Info” für den Link, welcher auf ein Impressum führt, bereits nicht geeignet, die erforderlichen Pflichten aus § 5 TMG zu erfüllen.
Seitdem stehen viele Betreiber von Facebook Seite auf dem Schlauch. Wohin mit dem Impressum?
Ich habe schnell auf allen von mir betreuten Seiten und Kundenseiten einen eigenen Reiter “Impressum” eingefügt. Das geht ganz leicht mit der App “iFrameWrapper” (https://www.facebook.com/iFrameWrapper). Das ist ein CMS, das man einbinden kann und dort hinterlegt man einfach das Impressum aus der Webseite. Klappt und dürfte vor allem rechtssicher sein.
Wer hier Unterstützung benötigt, darf mich gegen eine kleine Gebührt gerne um Hilfe fragen.
Übrigens: Den Fall im Detail kann man bei shobbetreiber-blog.de nachlesen. Vielen Dank für die Aufklärung.
Foto: Gerd Altmann / pixelio.de
Nachtrag von mir: In Google+ Seiten gehört ebenso ein Impressum wie in Twitter. Bei Google+ kann man das sehr schön in den Kontaktinfos über mich integrieren. Siehe meine Seite https://plus.google.com/116341617142257379811/about
Es gibt auch eine App bei Facebook, die ein Impressum einfügt. Hier unter https://www.facebook.com/apps/application.php?id=306082472750762&sk=info
Entschuldigung, dass ich nachfrage, aber ist das zur Impressumspflicht bei Facebook jetzt grundsätzlich dasselbe wie hier beschrieben? http://www.marketingfish.de/all/expertenbeitrag-unterliegen-facebook-seiten-der-impressumspflicht-5720/
Irgendwie stehe ich bei dem Thema noch ein bissl auf dem Schlauch…
Jawoll. Da geht es genau um dieses Thema.