Das Thema Nutzungsrechte von Bildern aus Datenbanken wurde und wird immer wieder diskutiert. Heute ist hinlänglich bekannt, dass man bei gekauften Bildern von Fotolia, iStockphoto & Co. peinlich genau auf die Quellenangaben achten sollte, dann passiert nichts. Dies gilt auch bei pixelio.de. Dieser Anbieter unterscheidet bei seiner Lizensierung allerdings zwischen einer Lizenz zur rein redaktionellen Nutzung und einer Lizenz zur redaktionellen und kommerziellen Nutzung. Eigentlich glasklar. Doch wozu gehören Blogs? Sind Blogs nun kommerziell oder redaktionell?
Schauen wir zunächst in die Erklärung von pixelio.de für die Lizenz zur rein redaktionellen Nutzung. Dort steht:
Gestattet ist nur die redaktionelle (nicht-kommerzielle) Nutzung des Bildmaterials.
Aha, redaktionell ist also die nicht-kommerzielle Nutzung. Weiter unten steht:
Nicht übertragen werden insbesondere:
– Das Recht zur Werbung, d. h. das Recht, das Bildmaterial unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt, ganz oder ausschnittsweise, zu Werbezwecken zu nutzen, z. B. in Programmvorschauen, im Fernsehen, im Kino, in Druckschriften (Werbeanzeigen, Plakate, Programmankündigungen etc.), Telefonmehrwertdiensten, Internet (z. B. Pop-up-Fenster, Werbebanner etc.) zu nutzen, wobei diese Werbeformen nicht abschließend sind.
– das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Bildmaterials durch den Verkauf des Bildmaterials oder die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art, welche das Bildmaterial darstellen (z.B. Poster, Postkarten, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Mousepads, Buttons etc.)
Man darf also keine Werbung machen. Aber ich weiß immer noch nicht, ob ich es in meinem Blog verwenden darf. Denn selbst wenn mein Blog ein Unternehmensblog ist, wird dieses Blog nicht für Werbung eingesetzt. Denn das würde in der Blogoshpäre nie angenommen. Das Ziel eines jeden Blog ist nicht WERBUNG.
Vielleicht helfen mir die FAQ bei pixelio.de weiter dort steht:
Bilder mit einer nur redaktionellen Freigabe können z.B. wie folgt verwendet werden:
- Bebilderung einer rein privaten Webseite (aber z.B. keine Firmenwebseiten) mit privaten Inhalten
- zur Erstellung einer privaten Geburtstagskarte, einer privaten Einladung
- sonstige rein private Zwecke
- zur Bebilderung von redaktionellen Artikeln in redaktionellen Medien im Rahmen der Berichterstattung sowohl im Web- als auch Printbereich (z.B. in Zeitungen, Zeitschriften, Schulbücher, Sachbücher, Nachrichten)
- zur Bebilderung von Diplomarbeiten
Bilder mit einer kommerziellen und redaktionellen Freigabe können für alle unter „nur redaktionelle Nutzung“ genannten Beispiele verwendet werden und darüber hinaus z.B. :
- zur Bebilderung von Firmenwebseiten (auch Webseiten von Ärzten)
- für werbliche Zwecke (Werbeanzeigen, -flyer, -prospekte, Kataloge)
- für Veranstaltungseinladungen
- Firmenpräsentationen
- verkaufsunterstützende Maßnahmen
- Coverbild auf Zeitschriften oder Büchern
Nun wird es klarer: redaktionell bedeutet als „für die Presse (das war klar) und privat. Alles andere ist kommerziell.
Dabei kommt es aber nicht auf die Art des Blogs an, sondern auf jeden Artikel. Pixelio.de schrieb mir nämlich auf meine Anfrage:
Die Verwendung eines Bildes in einem Blog kann durchaus redaktionell sein, hier sind auch die Vorgaben des Pressecodex zu berücksichtigen.
Redaktionelle Inhalte müssen deutlich von werblichen/kommerziellen Inhalten getrennt sein, was nicht immer der Fall ist. Auch gibt es Blogs, die letzten Endes eine verkaufsunterstützende Maßnahme darstellen, um z.B. darüber indirekt/direkt auf ein kommerzielles Angebot/Online-Shop/Dienstleistung zu verweisen. Auch dann empfehle ich, Bilder mit einer kommerziellen Freigabe zu verwenden. Grundsätzlich bei Unsicherheit zu einer Verwendung und dem Nutzungsrecht, immer mit dem Urheber vorab Rücksprache halten und die Verwendung klären oder Bilder mit einer kommerziellen Freigabe verwenden.
Also liebe Blogger, entscheidet immer anhand des einzelnen Artikels, ob ihr Bilder mit nur redaktioneller Lizenz nutzen könnt. Meine Empfehlung geht aber dahin, im Zweifelsfall immer die Bilder mit Lizenz zur redaktionellen und kommerziellen Nutzung zu nehmen. Das geht schneller als den Urheber zu fragen.
Bild: RobinHiggins/ pixabay / CC0 Creative Commons
Hallo Herr Bärmann,
vielen Dank für diesen interessanten Artikel, über den ich gestern gestolpert bin. Dabei hat sich für mich eine weitere Frage ergeben: Wie sieht das eigentlich mit EIGENEN Bildern aus, wenn man z.B. Comicfiguren oder bekannte Kuscheltiere in Szene setzt, fotografiert und damit auch seine Produkte bewirbt? Z.B. sieht man oft Kermit, den Frosch… Vielleicht haben Sie hier eine kurze Antwort für mich?
Herzliche Grüße
Hallo Nicole,
ich bin kein Jurist und kann dir sicher keine verbindliche Auskunft dazu geben. Ich denke aber, dass auch solche Comic-Figuren und Kuscheltiere, soweit sie bekannt und berühmt sind, einem Urheber- und auch Markenschutz unterliegen. Ersten hat die jemand erfunden und zweitens sind darauf oft Schutzrechte hinterlegt worden. Die Dinger einfach zu nutzen, Bilder damit zu veröffentichen und eigene Produkte zu bewerben, ist gefährlich. Es gab den Fall, dass jemand abgemahnt wurde, weil er ein Badefoto veröffentlicht hatte, auf dem eine gelbe Ente zu sehen war. Der Urheber hatte abgemahnt. Hier ist der Fall: https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article106168945/Abmahnung-wegen-Ente-auf-Facebook-Pinnwand.html
Bitte frage immer einen Juristen in solchen Fällen.