Getrennt- bzw. Zusammenschreibung von Substantiven: Viele kennen die Regeln hierfür nicht genau und schreiben daher viele Wörter unbemerkt falsch. Wir versuchen heute ein wenig Licht in das Dunkle zu bringen. Der Grund der Überlegungen ist dabei natürlich der, dass Wörter gut lesbar sein sollen, sowie die Betonung erkannt werden kann.
„Wörter, die zusammen einen Begriff bilden, werden gemäß der geltenden Rechtschreibung entweder zusammengeschrieben oder es wird ein Bindestrich gesetzt.“ (Klaus Mackowiak)
Generell gilt also das Prinzip, Worte die zusammengehören, auch zusammengeschrieben werden. Beispiel: Rastplatz. Das Gleiche gilt für die Bildung der Substantive aus einem Substantiv + Verb. Beispiel: das Autofahren, das Spazierengehen, das Wütendwerden.
Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen wird ein Bindestrich gesetzt:
Bindestriche gekonnt setzen
… zum hervorheben
Möchte man den vorderen Bestandteil hervorheben, so ist ebenfalls eine Schreibweise mit Bindestrich möglich. Beispiel: Zitronenlimonade vs. Zitronen-Limonade (keine Holunder-Limonade).
…zum besseren Lesen
Auch um ein Wort übersichtlicher zu gestalten, kann ein Bindestrich zwischen den Bestandteilen helfen, das Wort besser zu lesen, Beispiel: Desktop-Publishing vs. Desktoppublishing. Aber Vorsicht: ein Bindestrich kann auch die Bedeutung ändern. Beispiel: Online-Marketingseminar vs. Onlinemarketing-Seminar.
…bei der Kombination von fremden und deutschen Wortteilen
Hier ist ein Bindestrich ein Muss. Beispiel: Social-Media-Unternehmen. Vergisst man hier den Bindestrich (auf diese Schreibweise trifft man oft im Netz) nach „Social“, so nennt man ein soziales Medienunternehmen, das mit einem Social-Media-Unternehmen nichts gemein hat.
Ein Tipp noch: Manchmal sagt die Autokorrektur in Word, dass eine Schreibweise falsch sei. Schauen Sie dann lieber bei „Duden Online“ vorbei oder nutzen Sie die Online Rechtschreibprüfung von Duden unter http://www.duden.de/rechtschreibpruefung-online. Oft hat Word nämlich keine Ahnung 🙂
Foto im Orginal: Eukalyptus / pixabay / CC0 Public Domain